Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG muss ein Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen eine im Gesetz näher genannte Anzahl von Arbeitnehmern entlässt. |
|
weiter …
|
|
Das neue Verjährungsrecht §§ 194 ff. BGB n.F. |
|
weiter …
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 17 - 18 von 18 |