B 3 KS 1/07 R
S 22 KR 1334/04 SG Hamburg
24.01.2008
BUNDESSOZIALGERICHT
Im Namen des Volkes
Urteil
in dem Rechtsstreit
…
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hambüchen, die Richter Schriever und Dr. Schütze sowie die ehrenamtliche Richterin Setz und den ehrenamtlichen Richter Ries
für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 13. Juni 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren und das Revisionsverfahren wird auf jeweils 22 800,00 Euro festgesetzt.